Fluglärmkommission am Flughafen München

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Nach der gesetzlichen Regelung in § 32b des Luftverkehrsgesetzes ist an jedem deutschen Verkehrsflughafen, der dem Fluglinienverkehr angeschlossen ist und für den ein Lärmschutzbereich nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm festgesetzt ist, eine Kommission zu bilden.

Für Südbayern betrifft diese gesetzliche Verpflichtung die Verkehrsflughäfen München und Memmingen, für Nordbayern betrifft dies den Verkehrsflughafen Nürnberg. Außerdem betreut das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr die Fluglärmkommission Salzburg für den Verkehrsflughafen Salzburg.

 

In der Fluglärmkommission am Flughafen München treffen sich mindestens 2 Mal im Jahr die Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen, Behörden, Institutionen und der Flughafenbetreibergesellschaft, um die Aufsichts- und Sicherungsbehörden bei Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge zu beraten.